Grundlegend für eine logopädische Behandlung ist die Ausstellung einer Heilmittelverordnung. Diese erhalten Sie bei vorhandener Notwendigkeit von Ihrem Neurologen, Hausarzt, Hals-Nasen-Ohren Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäden, Kinderarzt uvm.
Wurde Ihnen eine Heilmittelverordnung ausgestellt, steht dem Erstgespräch und dem darauffolgenden Therapiebeginn nichts mehr im Wege. Wünschen Sie ein Beratungsgespräch, können Sie auch ohne eine Heilmittelverordnung gerne den Kontakt zu uns aufnehmen.
Termine vergeben wir nach Vereinbarung auch samstags. Gerne kommen wir auch zu Ihnen.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.